Der Bund hat am Montag ein Bürgschaftsprogramm vorgestellt, das speziell auf Start-ups ausgerichtet ist. Jungfirmen können laut einer Medienmitteilung ab 7. Mai bis zum 31. August Bürgschaftsanträge einreichen.
Die Bürgschaften werden zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent von Kantonen oder von den Kantonen vermittelten Dritten getragen. Gemeinsam verbürgen Bund, Kanton und Dritte pro Start-up einen Betrag von maximal 1 Million Franken zu 100 Prozent. Der insgesamt verbürgte Betrag darf dabei höchstens einem Drittel der laufenden Kosten von 2019 des Start-ups entsprechen.
Berechtigt sind Start-ups mit Sitz in einem teilnehmenden Kanton. Die Liste der teilnehmenden Kantone wird laufend ausgebaut und ist auf einer Internetseite des Bundes ersichtlich. Ausserdem müssen Jungfirmen 2010 oder später gegründet worden sein. Für Firmen aus dem Bereich Landwirtschaft gilt die Liquiditätshilfe nicht.
Der Bund hat seit dem Ausbruch der Corona-Krise bereits mehrere Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Auch davon konnten einige Start-ups bereits profitieren. Zu ihnen gehört beispielsweise die Zürcher Jungfirma Algrano, die einen Online-Marktplatz für Kaffee betreibt. Sie konnte sich Hilfskredite sichern, um Kaffeelieferungen vorzufinanzieren. ssp
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