Auf der Suche nach Top Arbeitskräften?

Viele träumen davon in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Thema Mitarbeiterrekrutierung, Arbeitsvisa, Stellenregistration sowie Networking-Möglichkeiten. 

Einblicke in den Schweizer und europäischen Talentmarkt

Erfahren Sie mehr über die Verfügbarkeit von Talenten in Europa, Tricks, wie man im Bereich Web3 und AI rekrutiert und wie Sie Tech-Teams in der Greater Zurich Area aufbauen können. Auch arbeitsrechtliche Überlegungen und Richtlinien werden thematisisiert. 

Zu Gast: Rockstar Recruiting, Dfinity, Kanton Zürich sowie Google Cloud

 Whitepaper "DeepTech Rekrutierung in der Schweiz" (EN)

EU/EFTA-Staatsangehörige

EU/EFTA-Staatsangehörige

Dank der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA können Sie in die Schweiz einreisen, hier wohnen und arbeiten. 

1. Kurzfristige Arbeitsbeschäftigung

Sie benötigen keine Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie für einen Arbeitgeber in der Schweiz nicht länger als drei Monate oder nicht mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss jedoch Ihre Erwerbstätigkeit mit dem Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit spätestens einen Tag vor Beginn Ihrer Tätigkeit anzeigen.

2. Arbeitsbeschäftigung von mehr als drei Monaten 

Sie müssen vor Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde in der Schweiz beantragen. Dazu müssen Sie folgende Dokumente vorlegen: 

  • gültige Identitätskarte oder gültigen Pass
  • eine Erklärung Ihres Arbeitgebers, dass er Sie anstellen wird, oder eine Arbeitsbestätigung (z. B. Arbeitsvertrag).

Die Aufenthaltsbewilligung ist für die ganze Schweiz gültig; sie erlaubt es, die Arbeit oder den Arbeitgeber zu wechseln. Ihre Gültigkeitsdauer hängt von der Dauer der Anstellung ab.

3. Selbstständigerwerbende 

Sie müssen Ihre Ankunft innert 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde melden und dort eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu müssen Sie folgende Dokumente vorlegen: 

  • gültige Identitätskarte oder gültigen Pass
  • Dokumente, die belegen, dass Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben werden, deren Einnahmen es Ihnen erlaubt, für Ihren Lebensunterhalt und denjenigen Ihrer Familie aufzukommen (z. B. Geschäfts- oder Rechnungsbücher).

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft: Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz

Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige

Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige

Staatsangehörige von Staaten ausserhalb von EU/EFTA können in der Schweiz nur arbeiten, wenn sie besonders qualifiziert sind. Darunter fallen etwa Kaderleute, Fachkräfte, Personen mit einem Lehrdiplom für höhere Schulen mit mehrjähriger Berufserfahrung. Eine Arbeitsbewilligung ist auch für eine Erwerbstätigkeit von kurzer Dauer nötig, und die Anzahl Bewilligungen, ist beschränkt. Eine Bewilligung kann auch für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden. Die Ehepartner von Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder mit einer Niederlassungsbewilligung brauchen keine Bewilligung.

Voraussetzungen 

Der künftige Arbeitgeber muss aufzeigen, dass es im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz ist, wenn er die Person anstellt, und dass er auf dem Arbeitsmarkt der Schweiz und der EU/EFTA kein geeignetes Personal finden konnte. 

Der Arbeitgeber muss Sie zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigen wie Schweizer Staatsangehörige. 

Wie bekommt man eine Arbeitsbewilligung 

In der Schweiz muss Ihr künftiger Arbeitgeber die nötigen Schritte unternehmen, um bei der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde eine Arbeitsbewilligung zu bekommen. Falls Sie aber eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie sich selber um die Bewilligung kümmern.  

Sie erfahren mehr über das Verfahren für Nicht-EU/EFTA-Angehörige auf der Seite des Staatssekretariats für Migration. 

Die Arbeitsbewilligung gibt nicht unbedingt das Recht auf Einreise in die Schweiz. Je nach Staatsangehörigkeit brauchen Sie auch noch ein Visum. Klären Sie ab, ob Sie das betrifft und wie Sie vorgehen müssen. Konsultieren Sie dazu die Seite Visa für Ausländer/innen.  

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft: Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz.

UK-Staatsangehörige

UK-Staatsangehörige

Seit dem 1. Januar 2021 sind Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (UK) nicht mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger. Für Sie gelten nun die Kontingente und die übrigen Bestimmungen für Personen aus Drittstaaten. 

Falls Sie bereits vor 2021 ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hatten, können Sie von den besonderen Bestimmungen im Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft: Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz.

Stellenmeldepflicht

Stellenmeldepflicht

Seit dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden; auf den 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent
gesenkt.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter arbeit.swiss.

Jobbörsen

Jobbörsen

Sie wollen die besten Arbeitskräfte für Ihr Team finden – unabhängig davon, ob Sie ein Startup, ein «Unicorn» oder ein etabliertes Unternehmen sind? Hier finden Sie eine Auswahl von Jobbörsen:

Jobbörsen für Hochschulabsolventen

Jobbörsen für Hochschulabsolventen

Es gibt eine Vielzahl von Events und Jobbörsen für Universitäts- und Fachhochschulabsolventen. Untenstehend finden Sie eine Auswahl von Jobbörsen in der Greater Zurich Area: 

Bilden Sie Mitarbeitende aus

Bilden Sie Mitarbeitende aus

Berufsausbildungen sind der optimale Weg, um neue Mitarbeitende mit auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Fähigkeiten und Bedürfnisse auszubilden. Die Berufslehre beginnt meistens nach der obligatorischen Schulzeit und die Auszubildenden sind in der Regel ca. 16 Jahre alt. Die Berufsausbildung dauert in der Regel zwischen zwei bis vier Jahren und spielt im Berufsleben eine wichtige Rolle. 

Die Berufslehre ist in der Schweiz die häufigste Form der Ausbildung nach der obligatorischen Schule und geniesst einen sehr guten Ruf. Die Jugendlichen wählen einen von rund 230 möglichen Berufen aus und suchen sich selbstständig eine entsprechende Lehrstelle. Die Bildung erfolgt im Lehrbetrieb und in der Berufsschule.  

Educationsuisse bietet hilfreiche Informationen über die Berufslehre in der Schweiz.

Wie wir Sie unterstützen

Wie wir Sie unterstützen

Haben Sie noch Fragen zum Thema Mitarbeiterrekrutierung oder Visasponsoring? Möchten Sie eine Liste von Personal- oder Executive-Search-Büros oder andere Informationen zum Thema Fachkräfte? Sind Sie interessiert an Networking-Events? Wir unterstützen Sie gerne bei der globalen Expansion Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns.

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Unser Angebot im Überblick

Wie wir Sie unterstützen? Die GZA ist der verlässliche Schweizer Business Concierge für Unternehmen, die international wachsen wollen. Wir agieren als Vermittler, Türöffner, Ermöglicher. Wir weisen unseren Kunden den Weg durch das Ökosystem des Wirtschaftsraums Zürich und vernetzen sie mit den relevanten Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstituten, Inkubatoren, Plattformen, Verbänden und Behörden.

Erfahren Sie mehr über unsere kostenlosen Dienstleistungen und kontaktieren Sie uns noch heute.

Qualifizierte Arbeitskräfte sind in der Greater Zurich Area zuhause 

Qualifizierte Arbeitskräfte sind in der Greater Zurich Area zuhause 

Seit Jahren belegt die Schweiz auf dem Global Talent Competitiveness Index (GTCI) Platz 1. Erfahren Sie, wieso die Greater Zurich Area die besten Fachkräfte anzieht.   

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Unsere Services sind kostenlos und beinhalten: 

  • Vermittlung von Schlüsselkontakten in Industrie, Wissenschaft und Verwaltung 
  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Steuern, Arbeit, Markt und Unternehmensgründung 
  • Massgeschneiderte Besichtigungen, einschließlich Büro- und Co-Working-Space